Vertragsbedingungen für CLINVERUM
Stand: 16. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
CLINVERUM ist ein Softwareprodukt von moshar media, Inhaber Sasan Moshar, Utrilloweg 31, 60438 Frankfurt am Main, Deutschland. Kontakt: info@clinverum.de, Telefon 069 95806750.
Diese Bedingungen betreffen das externe Angebot von CLINVERUM in der Entwicklungs- und Erprobungsphase. Das Angebot richtet sich an Interessenten und Kunden, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Diese Bedingungen werden Bestandteil einer Erprobungsvereinbarung, wenn ihre Geltung vereinbart wird. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Entwicklungsstand und Produktdarstellung
CLINVERUM befindet sich in der Entwicklung. Die Website informiert über den Entwicklungsstand und vorgesehene Arbeitsabläufe. Dargestellte Funktionen können sich in Umfang und Verfügbarkeit unterscheiden. Als Vorschau gekennzeichnete Inhalte sind keine Zusage einer bereits verfügbaren Funktion.
Die Darstellung auf der Website ist kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Softwarevertrags. Welche Funktionen für eine konkrete Erprobung bereitgestellt werden, wird vor Beginn in einer Leistungsbeschreibung festgelegt. Vereinbarte Leistungen und gesetzliche Pflichten bleiben verbindlich.
3. Kontakt- und Demoanfragen
Eine Kontakt- oder Demoanfrage begründet weder einen Software-Nutzungsvertrag noch eine Kauf- oder Abonnementpflicht. Ein bestätigter Vorführtermin verschafft für sich genommen kein Recht auf einen eigenen Softwarezugang.
Die Teilnahme an einer externen Erprobung setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus. Der bloße Besuch der Website gilt nicht als Zustimmung zu diesen Bedingungen.
4. Vereinbarung einer Erprobung
Vor Bereitstellung eines Testzugangs vereinbaren die Parteien insbesondere:
- die enthaltenen Module und den zulässigen Testzweck;
- den Teilnehmerkreis, den Betriebsort und die Verantwortlichkeiten für den Betrieb;
- bekannte Einschränkungen und die vorgesehenen Rückmeldewege;
- Beginn, Dauer, Beendigung und eine etwaige Verlängerung;
- den Umfang der Betreuung und gegebenenfalls entstehende Kosten;
- die Verwendung von Testdaten sowie den Umgang mit Daten bei Testende.
Eine spätere Erweiterung des Testumfangs wird gesondert abgestimmt. Der Entwicklungsstatus begründet kein uneingeschränktes Recht, vereinbarte Leistungen einseitig zu ändern.
5. Testzweck und Daten
Die hier beschriebene Erprobung dient der Bewertung vereinbarter Bedien- und Organisationsabläufe. Verwendet werden ausschließlich künstlich erzeugte Testdaten ohne Bezug zu identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Personen.
Diese Bedingungen geben keinen Einsatz zur Diagnose, Therapieentscheidung oder Patientenversorgung frei. Die Erprobungsumgebung ist kein Notfall- oder Versorgungssystem.
Ein weitergehender Einsatz mit personenbezogenen Daten erfordert eine gesonderte Vereinbarung und die vorherige Klärung der dafür erforderlichen Datenschutz-, Sicherheits- und gegebenenfalls medizinprodukterechtlichen Voraussetzungen. Die Bezeichnung „Beta“ ersetzt diese Voraussetzungen nicht.
6. Zugang und Nutzungsrechte
Für die vereinbarte Testdauer erhält der Teilnehmer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellte Software im vereinbarten Umfang zu erproben. Zugänge dürfen nur von den zugelassenen Personen genutzt werden. Zugangsdaten sind vor unbefugter Nutzung zu schützen.
Ein Anspruch auf Übertragung des Quellcodes, Weitervertrieb oder dauerhafte Nutzung entsteht durch die Testteilnahme nicht. Gesetzlich zwingende Nutzungsbefugnisse und anwendbare Rechte aus Lizenzen von Drittkomponenten bleiben unberührt.
7. Preise und späterer Regelbetrieb
Ein allgemeines Preismodell für den späteren Regelbetrieb steht noch nicht fest. Ob eine konkrete Erprobung kostenlos oder kostenpflichtig erfolgt, wird vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart. Kostenpflichtige Zusatzleistungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.
Die Testteilnahme wird nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Regelbetrieb umgewandelt. Ein späterer Softwarevertrag setzt eine gesonderte Vereinbarung über Leistungen, Nutzungsrechte und Preise voraus.
8. Betreuung, Einschränkungen und Testende
Kontaktwege, Betreuungszeiten, Wartung und gegebenenfalls vereinbarte Reaktionszeiten ergeben sich aus der jeweiligen Erprobungsvereinbarung. Eine rund um die Uhr verfügbare Unterstützung oder ein bestimmter Termin für die allgemeine Markteinführung wird durch diese Bedingungen nicht zugesagt.
Bekannte Einschränkungen werden vor Testbeginn beschrieben. Auftretende Fehler und Sicherheitsprobleme sollen über den vereinbarten Kontaktweg gemeldet werden.
Mit dem vereinbarten Testende endet das Testnutzungsrecht. Möglichkeiten zur Sicherung von Testergebnissen, etwaige Exportfristen sowie die Löschung von Testdaten werden vor Beginn festgelegt. Gesetzlich erforderliche Aufbewahrung und Löschung bleiben unberührt.
9. Datenschutz
Für Websitebesuche sowie Kontakt- und Demoanfragen gelten die Datenschutzhinweise von clinverum.de. Für die Verarbeitung personenbezogener Kontaktdaten im Rahmen einer Erprobung erhält der Teilnehmer die dazu passenden Informationen.
Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, ist vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Diese Bedingungen ersetzen weder eine solche Vereinbarung noch erforderliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
10. Gesetzliche Rechte und Haftung
Für Leistungsstörungen, Mängel und Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Kennzeichnung als Entwicklungsversion oder Beta schließt gesetzliche Ansprüche nicht pauschal aus.
Gesetzliche Pflichten, die moshar media als Anbieter oder Hersteller für die vereinbarte Leistung treffen, bleiben bestehen. Die fachliche Verantwortung des Teilnehmers ersetzt diese Pflichten nicht.
11. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.